Tel: 116 117 (Es wird bei dieser Nummer keine Vorwahl benötigt).
Der zuständige Arzt / die Ärztin stellt den Tod fest und nach dem zweiten
Besuch den Totenschein aus.
Setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter ihres Vertrauens in Verbindung. Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bereit:
werden folgende Dokumente benötigt:
> Ledig: Geburtsurkunde
> Verheiratet: Heiratsurkunde
> Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
> Geschieden: Geburtsurkunde, (Heiratsurkunde) und Scheidungsurteil
Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne
bei der Beschaffung behilflich.
Weitere Dokumente:
Falls vorhanden:
>> In unserem Download stehen die wichtigsten Informationen und
benötigten Dokumente im Trauerfall zum Ausdruck bereit.<<
Vorausverfügungen:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt
aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag
mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Rentenansprüche:
Hat der/die Verstorbene Rente ( von der "Dt. Rentenversicherung" / "Knappschaft Bahn-See") oder Pension bezogen, muss diese
abgemeldet, bzw. ein Antrag auf das Sterbevierteljahr gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners an die Witwe / den
Witwer weitergezahlt. Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für Sie. (Der Antrag auf Hinterbliebenenrente muss später gestellt werden.)
Manchmal besteht auch eine Betriebsrente. Auch diese muss abgemeldet werden
bzw. ein Antrag auf Zahlung(en) an die Witwe / den Witwer gestellt werden.
Auch dies übernehmen wir gerne für Sie.
Lebens- und
Sterbegeldversicherung:
Falls gewünscht, legen wir Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und beantragen die Auszahlung der
Versicherungsleistung.
Krankenkasse:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird, falls gewünscht, durch
uns abgemeldet. Halten Sie dafür bitte die Versichertenkarte bereit.
Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt.
Testament &
Nachlass
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als
Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Dies wird in einem Schreiben, dass der zuständige Auskunftgeber (Angehörige) vom Ortsgericht automatisch erhält, abgefragt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort der/des Verstorbenen.
Erbschein:
Ein Erbschein wird nicht automatisch erstellt. Er muss beim Nachlassgericht beantragt werden und ist
kostenpflichtig! Erkundigen Sie sich am Besten beim zuständigen Ortsgericht (von dem Sie angeschrieben werden), ob dieser Schritt
für Sie überhaupt relevant ist.
Den Antrag auf einen Erbschein kann auch ein Notar für Sie stellen.
Unser Kooperationspartner, das Unternehmen
"Fimberger - Digitales Erbe", hat sich auf diesen Bereich spezialisiert und bietet Ihnen Unterstützung in der digitalen Vorsorge, dem digitalen Testament oder auch im Trauerfall, wenn es um die Verwaltung des den digitalen Nachlasses geht.
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Auf der Seite www.digitaleserbe.net finden Sie weitere Informationen und können sich gerne persönlich beraten lassen.