Tel: 116 117 (Es wird bei dieser Nummer keine Vorwahl benötigt).
Der zuständige Arzt / die Ärztin stellt den Tod fest und nach dem zweiten
Besuch den Totenschein aus.
Setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter ihres Vertrauens in Verbindung. Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.
werden folgende Dokumente benötigt:
> Ledig: Geburtsurkunde
> Verheiratet: Heiratsurkunde
> Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
> Geschieden: Geburtsurkunde, (Heiratsurkunde) und Scheidungsurteil
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne
bei der Beschaffung behilflich.
Weitere Dokumente:
Falls vorhanden:
Was Sie ebenfalls bedenken müssen:
Vorausverfügungen:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt
aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag
mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Testament &
Nachlass
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als
Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Dies wird in einem Schreiben, dass der zuständige Auskunftgeber (Angehörige) vom Ortsgericht automatisch erhält, abgefragt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort der/des Verstorbenen.
Erbschein:
Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden.
(Allerdings erhalten Sie zuvor Post vom Nachlassgericht.)
Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen.
Rentenansprüche:
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss diese abgemeldet, bzw. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners an die Witwe / den Witwer weitergezahlt. Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für
sie.
Lebens- und
Sterbegeldversicherung:
Falls gewünscht, legen wir Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und beantragen die Auszahlung der
Versicherungsleistung.
Krankenkasse:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird, falls gewünscht, durch
uns abgemeldet. Halten Sie dafür bitte die Versichertenkarte bereit.
Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt.
Unser Kooperationspartner, das Unternehmen
"Fimberger - Digitales Erbe", hat sich auf diesen Bereich spezialisiert und bietet Ihnen Unterstützung in der digitalen Vorsorge, dem digitalen Testament oder auch im Trauerfall, wenn es um die Verwaltung des den digitalen Nachlasses geht.
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Auf der Seite www.digitaleserbe.net finden Sie weitere Informationen und können sich gerne persönlich beraten lassen.