Ihr "Geprüfter Bestatter" für Biebertal, Wettenberg, Heuchelheim, Hohenahr und Umgebung Tel.: (06409) -23 71 oder -73 27
Ihr "Geprüfter Bestatter" für Biebertal, Wettenberg, Heuchelheim, Hohenahr und Umgebung Tel.: (06409) -23 71 oder -73 27 

Was ist im Trauerfall zu tun?

  • Verstirbt die Person zu Hause / in häuslicher Umgebung, informieren sie bitte den Hausarzt / Ihre Hausärztin  oder den  ärztlichen Bereitschaftsdienst 

          Tel: 116 117  (Es wird bei dieser Nummer keine Vorwahl benötigt). 

          Der zuständige Arzt / die Ärztin stellt den Tod fest und nach dem zweiten     

          Besuch den Totenschein aus.

 

  • Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Seniorenzentrum oder Hospiz kümmert sich das zuständige Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. 

 

  • Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um die Abholung.

 

Setzen Sie sich zeitnah mit dem Bestatter ihres Vertrauens in Verbindung.  Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

Dokumente im Trauerfall

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bereit:

 

  • Personalausweis der / des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung durch den Arzt (nur im Sterbefall zu Hause)
  • Familienstammbuch  - je nach Familienstand der / des Verstorbenen

          werden folgende Dokumente benötigt:

           > Ledig:             Geburtsurkunde

           > Verheiratet:  Heiratsurkunde

           > Verwitwet:    Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

           > Geschieden:  Geburtsurkunde, (Heiratsurkunde) und Scheidungsurteil

 

          Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne

          bei der Beschaffung behilflich.

 

 

      Weitere Dokumente:

  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (für die Abmeldung)
  • Letzte(r) Rentenbescheid(e)  für die Abmeldung bzw. Antrag auf Vorschusszahlung an die Witwe / den Witwer

 

       Falls vorhanden:

  • Unterlagen / Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte
  • Versicherungspolice bei abgeschlossener Sterbeversicherung oder Bestattungvorsorgevertrag

 

 

>> In unserem Download stehen die wichtigsten Informationen und

benötigten Dokumente im Trauerfall zum Ausdruck bereit.<<

Informationen & Dokumente für den Trauerfall
Dokumente im Trauerfall.download.SW.pdf
PDF-Dokument [1.0 MB]

Was ist noch zu bedenken?

Vorausverfügungen:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

 

Rentenansprüche:
Hat der/die Verstorbene Rente ( von der "Dt. Rentenversicherung"  / "Knappschaft Bahn-See")  oder Pension bezogen, muss diese abgemeldet, bzw. ein Antrag auf das Sterbevierteljahr gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners an die Witwe / den Witwer weitergezahlt. Falls gewünscht, übernehmen wir diesen Antrag für Sie. (Der Antrag auf Hinterbliebenenrente muss später gestellt werden.)

 

Manchmal besteht auch eine Betriebsrente. Auch diese muss abgemeldet werden

bzw. ein Antrag auf Zahlung(en) an die Witwe / den Witwer gestellt werden.

Auch dies übernehmen wir gerne für Sie.

 

Lebens- und Sterbegeldversicherung:
Falls gewünscht, legen wir Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor und beantragen die Auszahlung der Versicherungsleistung.

Krankenkasse:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird, falls gewünscht, durch

uns abgemeldet. Halten Sie dafür bitte die Versichertenkarte bereit.

Ein Sterbegeld wird nicht mehr gezahlt.

 

Testament & Nachlass
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass.
Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt.

Dies wird in einem Schreiben, dass der zuständige Auskunftgeber (Angehörige)  vom Ortsgericht automatisch erhält,  abgefragt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Orts-/ Nachlassgericht im letzten Wohnort der/des Verstorbenen.

Erbschein:
Ein Erbschein wird nicht automatisch erstellt. Er muss beim Nachlassgericht beantragt werden und ist kostenpflichtig! Erkundigen Sie sich am Besten beim zuständigen Ortsgericht (von dem Sie angeschrieben werden), ob dieser Schritt

für Sie überhaupt relevant ist.

Den Antrag auf einen Erbschein kann auch ein Notar für Sie stellen.

Digitales Erbe

Unser Kooperationspartner, das Unternehmen

"Fimberger - Digitales Erbe", hat sich auf diesen Bereich spezialisiert und bietet Ihnen Unterstützung in der digitalen Vorsorge, dem digitalen Testament oder auch im Trauerfall, wenn es um die Verwaltung des den digitalen Nachlasses geht.

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Auf der Seite www.digitaleserbe.net finden Sie weitere Informationen und können sich gerne persönlich beraten lassen.

Fachinstitut für Bestattungen      Samer & Wollnich        Fellingshäuser Str. 4    35444 Biebertal

Öffnungszeiten

Telefonisch sind wir  im Trauerfall Tag & Nacht für

Sie erreichbar:

 

06409 - 23 71  od.  -73 27

 

Unsere Ausstellungs- und Beratungsräume

sind nur zu im voraus vereinbarten Terminen besetzt. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen  Gesprächstermin.